Beglaubigte Übersetzung Krefeld
Beglaubigte Übersetzung Krefeld. Als Team gerichtlich vereidigter Übersetzer erstellen wir zertifizierte Übersetzungen mit Stempel. Aufträge können in unserer Annahmestelle vor Ort eingereicht werden.
Zertifizierte und beglaubigte Übersetzungen in Krefeld
linguedu – Übersetzungsbüro
Inh. C. Leeck
Remscheider Straße 45
42369 Wuppertal
Telefon: 0202 3726637
Mobil: 0163 6649558
E-Mail: office@linguedu.de
Fax: 0202 2447651
0178 6140183
Viele Grüße,
Egal, ob Sie eine Übersetzung Englisch-Deutsch benötigen, oder ob es sich um eine der romanischen Sprachen handelt, also Spanisch, Italienisch, Portugiesisch, Französisch oder Rumänisch. Zertifizierte Übersetzungen bietet unser Übersetzungsbüro im Raum Krefeld seit 2013 an. Wir erstellen beglaubigte Übersetzungen aus der deutschen und in die deutsche Sprache.
Je nach Ausgangslage können wir auch Legalisierungen und Apostillen einholen, um Ihre zertifizierte Übersetzung für das Ausland zu validieren. Wir sind kein Agenturbetrieb wie andere, sondern ein festes Übersetzerteam für ausgewählte Sprachen – Wählen Sie unser Übersetzungsbüro in Krefeld!
Mit unserer Annahmestelle vor Ort bieten wir Ihnen als inhabergeführes Übersetzungsbüro in Krefeld eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung. Sie geben Ihre Übersetzung einfach ab, hinterlassen Ihre Kontaktdaten – und schon melden wir uns bei Ihnen mit einer verbindlichen Preisinfo und weiteren Informationen.
Kontaktieren Sie uns gern auch direkt im Beratungs-Chat oder per E-Mail mit einem Scan Ihrer Dokumente. Auf Wunsch verschicken wir Ihre zertifizierte Übersetzung in Krefeld auch an eine Wunschadresse, z. B. an eine Behörde, unter Angabe des Aktenzeichens.
Die Arbeit unseres Übersetzungsbüros orientiert sich nach den Standards der ISO 17100. Für beglaubigte Übersetzungen in Krefeld folgen wir einem qualitätsorientierten Projektablauf. Die Vorgaben der ISO-Norm werden für alle Sprachkombis gleichermaßen umgesetzt, egal ob wir zum Beispiel eine Übersetzung Englisch-Deutsch oder Deutsch-Spanisch anfertigen.
Sehen Sie hier alle Vorteile auf einem Blick:
Aus dem Deutschen und ins Deutsche – Maximale Flexibilität!
Beratungschat – Wir berücksichtigen Ihren echten Bedarf!
Übersetzungen nach ISO 17100 – Sie erhalten 100 % Qualität!
Apostillen, Signatur, auszugsweise Übersetzungen - Der Zusatzservice für Sie!
Als Team vereidigter Übersetzer verfügen wir über jahrelange Erfahrung in der Bearbeitung juristischer Texte, Urkunden und anderer behördlicher Dokumente. Unsere beglaubigten Übersetzungen sind deutschlandweit anerkannt.
Als ermächtigte Übersetzer erstellen wir Übersetzungen mit Stempel und Unterschrift, die beim Landgericht unserer Vereidigung hinterlegt ist. Dank der Teamarbeit und jahrelangen Erfahrungen mit Gerichten, Behörden, Konsulaten und Botschaften beherrschen wir von A bis Z alle möglichen Dokumentenarten:
Personenstandsurkunden: Bildungs- und Tätigkeitsnachweise: | Weitere Dokumente: | Für Geschäftskunden: ...und viele mehr! |
Sobald Sie uns das Dokument per E-Mail, Post oder WhatsApp zusenden, klären wir alle notwendigen Details und geben Ihnen gerne auch unsere Einschätzung ab, sodass wir z. B. bei langen Dokumenten nur das Nötigste übersetzen. Denn auch auszugsweise Übersetzungen werden, sofern sie ein gerichtlich vereidigter Übersetzer erstellt, von Behörden in Krefeld und ganz Deutschland anerkannt.
Hier sehen Sie unsere Preise:
Übersetzung | 57,70 Euro (pro Seite) |
Beglaubigungs- & Bearbeitungsgebühr | 17,85 Euro (pro Dokument) |
Die Preise sind inkl. Mehrwertsteuer. Nach Zahlungseingang wird Ihnen eine Rechnung ausgestellt. Umfangreiche Texte wie Notarverträge, Fachgutachten, Scheidungsurteile etc. rechnen wir mit 1,55–2,15 Euro je Normzeile (à 55 Anschläge) im Ausgangstext ab. Den Preis für die beglaubigte Übersetzung erfahren Sie, sobald wir das Dokument erhalten und ausgelesen haben.
Unser freiberufliches Übersetzungsbüro liefert Ihnen zertifizierte Übersetzungen direkt aus erster Hand. Wir bescheinigen auf den Übersetzungen mit Stempel und Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit (nach § 142 Abs. 3 ZPO in Verbindung mit den jeweiligen Landesgesetzen).
Die beglaubigte Übersetzung können Sie unter anderem bei Behörden, Gerichten, Finanzämtern und Notaren vorlegen – deutschlandweit und auch im Ausland!
Für amtliche Zwecke und den nationalen wie internationalen Rechtsverkehr holen wir auch die notwendigen Legalisierungen und Apostillen ein.
"Vielen Dank dafür, dass Sie meine Lizenzen und Patente für die neue Therapie so kurzfristig ins Italienische übersetzen konnten. Jetzt werde ich gezielt meine Multiplikatoren in Italien ansprechen!"
Manuela S., Unternehmerin, im August 2020
"Wir schätzen Ihre professionelle Teamarbeit! Gute vereidigte Übersetzer wie Sie leisten für unsere Behörde einen ausgezeichneten Erfolgsbeitrag. Wir freuen uns auf den nächsten Auftrag mit Ihnen!"
Udo L., Behördenmitarbeiter, im März 2019
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