Beglaubigte Übersetzung Gelsenkirchen
Beglaubigte Übersetzung Gelsenkirchen. Als vereidigte Übersetzer sind wir in Ihrer Nähe tätig! Wir erstellen zertifizierte Übersetzungen. Aufträge können in unserer Annahmestelle abgegeben werden.
Beglaubigte Übersetzungen in Gelsenkirchen
linguedu – Übersetzungsbüro
Inh. C. Leeck
Remscheider Straße 45
42369 Wuppertal
Telefon: 0202 3726637
Mobil: 0163 6649558
E-Mail: office@linguedu.de
Fax: 0202 2447651
0178 6140183
Viele Grüße,
Als Übersetzungsbüro in Gelsenkirchen arbeiten wir in den Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Spanisch und Rumänisch. Wenn Sie eine zertifizierte Übersetzung Italienisch-Deutsch oder in einem anderen Sprachpaar wie Spanisch-Deutsch, Französisch-Deutsch etc. benötigen, sind Sie bei uns richtig!
Da jeder Fall und jedes Dokument anders geartet sind, erfassen wir in einem persönlichen Gespräch alle wichtigen Eckdaten. Wir sind Ihr Übersetzungsbüro in Gelsenkirchen – unsere Arbeit ist 100 % kompetent und zuverlässig!
Egal, ob es sich um einen Eilauftrag, eine Auslandssache oder einfach nur um eine beglaubigte Übersetzung handelt. Dank unserer Annahmestelle vor Ort in Gelsenkirchen machen wir Ihnen die Abwicklung ganz einfach. Denn Sie geben Ihre Übersetzung dort ab, hinterlassen Ihre Kontaktangaben, und schon melden wir uns bei Ihnen mit ausführlichen Informationen.
In eiligen Fällen versenden wir die beglaubigte Übersetzung in Gelsenkirchen direkt an die Behörde oder Wunschadresse, oder wir kümmern uns um die Apostille für die Verwendung im Ausland. Sie bekommen die Übersetzung nach nur wenigen Tagen direkt per Postsendung, oder auf Wunsch auch digital mit einer anerkannten elektronischen Signatur im PDF-Format.
Unser Übersetzungsbüro arbeitet als Fachadresse für die Bereiche Wirtschaft, Recht und Finanzen. Sie bekommen also beglaubigte Übersetzungen in Gelsenkirchen, die nach der Norm ISO 17100 erstellt werden. Dies gilt für alle Sprachrichtungen, egal ob zum Beispiel Französisch-Deutsch oder Deutsch-Englisch.
Vier starke Vorteile auf einem Blick:
E-Mail, Fax, WhatsApp, Post – Schnelle und einfache Abwicklung!
Beratungschat – Volle Transparenz über Kosten im Vorfeld!
Übersetzungen nach DIN EN ISO 17100 – Absolut hohe Qualität!
Apostillen, digitale Signatur, auszugsweise Übersetzungen - Der Zusatzservice für Sie!
Jeder vereidigte Übersetzer in unserem Team verfügt über juristische Kompetenz und Erfahrungen in allen Arten von Dokumenten. Die zertifizierten Übersetzungen sind in ganz Deutschland und allen Zielländern vor Gerichten, Behörden und Notaren gültig.
Als ermächtigte Übersetzer erstellen wir Übersetzungen mit Stempel und Unterschrift, die beim Landgericht unserer Vereidigung hinterlegt ist. Dank der Teamarbeit und jahrelangen Erfahrungen mit Gerichten, Behörden, Konsulaten und Botschaften beherrschen wir von A bis Z alle möglichen Dokumentenarten:
Personenstandsurkunden: Bildungs- und Tätigkeitsnachweise: | Weitere Dokumente: | Für Geschäftskunden: ...und viele mehr! |
Sobald Sie uns das zu übersetzende Dokument per E-Mail, Post oder WhatsApp zusenden, klären wir alle notwendigen Details und geben Ihnen gerne auch unsere Einschätzung ab, sodass wir z. B. bei langen Dokumenten nur das Nötigste übersetzen. Denn auch auszugsweise Übersetzungen werden, sofern sie durch einen gerichtlich vereidigten Übersetzer erstellt wurden, von Behörden in Gelsenkirchen und deutschlandweit anerkannt.
Hier sehen Sie unsere Preise:
Übersetzung | 57,70 Euro (pro Seite) |
Beglaubigungs- & Bearbeitungsgebühr | 17,85 Euro (pro Dokument) |
Die Preise sind inkl. Mehrwertsteuer. Nach Zahlungseingang wird Ihnen eine Rechnung ausgestellt. Umfangreiche Texte wie Notarverträge, Gesellschafterverträge, Scheidungsurteile etc. rechnen wir mit 1,55–2,15 Euro je Normzeile (à 55 Anschläge) im Ausgangstext ab. Den Preis für die beglaubigte Übersetzung erfahren Sie, sobald wir das Dokument erhalten und ausgelesen haben.
Unser freiberufliches Übersetzungsbüro liefert Ihnen zertifizierte Übersetzungen direkt aus erster Hand. Wir bescheinigen auf den Übersetzungen mit Stempel und Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit (nach § 142 Abs. 3 ZPO in Verbindung mit den jeweiligen Landesgesetzen).
Die beglaubigte Übersetzung können Sie unter anderem bei Behörden, Gerichten, Finanzämtern und Notaren vorlegen – deutschlandweit und auch im Ausland!
Für amtliche Zwecke und den nationalen wie internationalen Rechtsverkehr holen wir auch die notwendigen Legalisierungen und Apostillen ein.
"Vielen Dank dafür, dass Sie meine Lizenzen und Patente für die neue Therapie so kurzfristig ins Italienische übersetzen konnten. Jetzt werde ich gezielt meine Multiplikatoren in Italien ansprechen!"
Manuela S., Unternehmerin, im August 2020
"Wir schätzen Ihre professionelle Teamarbeit! Gute vereidigte Übersetzer wie Sie leisten für unsere Behörde einen ausgezeichneten Erfolgsbeitrag. Wir freuen uns auf den nächsten Auftrag mit Ihnen!"
Udo L., Behördenmitarbeiter, im März 2019
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